Wir begleiten Sie
durch den kompletten Prozeß des Imports und sorgen für eine reibungslose Einfuhr von
Waren.
Der Zollabfertigungsprozess beim Import von Waren umfasst viele kleine Schritte. Von
der Zollanmeldung bis zur Warenfreigabe begleiten Sie unsere Experten. Die Zollanmeldung ist der
zuständigen Zollbehörde in elektronischer Form vorzulegen. Letzterer prüft dann die Registrierung
und die Begleitdokumente und führt stichprobenartige Kontrollen der registrierten Waren durch.
Bevor die Waren zum freien Verkehr freigegeben werden (die sogenannte Überlassung), wird
geprüft,
ob die Anforderungen für die Einfuhr der registrierten Waren erfüllt sind und ob andere Dokumente
(z. B. ein Ursprungszeugnis) geprüft werden. Wenn der Antrag angenommen wird, stellt der Zoll einen
Steuerbescheid aus. Nachdem der Importeur die geltenden Steuern gezahlt hat, werden die
registrierten Waren für den freien Verkehr innerhalb der EU freigegeben.
Das Zollabfertigungsverfahren für Warenexporte umfasst viele kleine Schritte. Unsere Experten
begleiten Sie vom Anmeldeformular bis zum Ausstiegsformular. Die Zollanmeldung ist der zuständigen
Zollbehörde in elektronischer Form vorzulegen. Letzterer prüft dann die Registrierung und die
Begleitdokumente und führt stichprobenartige Kontrollen der Waren durch.
Bevor Sie die
Waren für den Export freigeben, überprüfen Sie bitte die Exportbestimmungen, Zulassungsanforderungen
und alle versandbezogenen Dokumente. Nach dem Verlassen der EU wird eine Ausfuhrbescheinigung (der
sogenannte Ausgangsvermerk) für Gewerbesteuerzwecke erstellt.